Konzept zur Wiederaufnahme des Sports bei der TSG Mackenzell (Überarbeitet)

Ausgangssituation


Die Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in jeder Abteilung unseres Vereins. Alles steht seit März still! Mittlerweile sind seitens der Bundes- und Landesregierung Lockerungen beschlossen, aber alles in Allem stehen wir weiter vor der Herausforderung, wie wir trotz der Lockerungen wieder ins Training einsteigen können. Von Wettkämpfen sind wir noch weit entfernt! Auch ein Training lässt sich nicht ohne Beschränkungen wie vor dem Lockdown darstellen. Dieser Herausforderung wollen wir uns unter besonderen Regeln stellen.

Allgemeines

An oberster Stelle stehen immer der Schutz und die Gesundheit unserer Mitglieder. Daher ist es unerlässlich, gewisse Regeln zu beachten:

  • Es gelten die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben.
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
  • Der Mindestabstand von 1,50 – 2,00 m ist immer, auch während der Übungen, einzuhalten, wenn die Anzahl der Teilnehmer 10 Personen übersteigen sollte.
  • Körperkontakte müssen unterbleiben. Auf Partnerübungen, Übungen mit Körperkontakt, sowie sportliche Rituale (Abklatschen, Umarmen, etc.) ist zu verzichten.
  • Berührungen von Trainingsgeräten und anderen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • Die Nutzung von eigenen Trainingsgeräten ist sinnvoll.
  • Trainingsgeräte werden von den Übungsleitern nach jeder Einheit desinfiziert und wieder weggeräumt.
  • Die Übungsleiter unterstützen bei der Einhaltung der Regeln und achten auf die Einhaltung.
  • Personen mit Krankheitssymptomen von Corona und anderen ansteckenden Krankheiten bleiben zu Hause.
  • Die Anwesenheitszeiten sind auf ein Minimum zu beschränken, d.h., Anreise kurz vor der Einheit und umgehende Heimfahrt nach dem Ende.
  • Fahrgemeinschaften sind im Sinne des Infektionsschutzes nicht zulässig.
  • Anmeldungen bei den Übungsleitern zu den Einheiten ist zur Steuerung der maximalen Teilnehmerzahl sinnvoll. Übungsgruppen werden ggf. verkleinert.
  • Anwesenheitslisten mit persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer werden zur zwecks Nachverfolgung möglicher Infektionsketten geführt und gesammelt und 1 Jahr aufbewahrt.
  • Sportliche Wettbewerbe sind nicht gestattet.
  • Der Verein hält sich das Recht vor, bei Missachtung der Verhaltensregeln Verwarnungen bis Verweise auszusprechen.

Umgang mit Risikogruppen

  • Mitglieder, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen, wie z.B. Vorerkrankungen oder Allergien mit asthmatischen Beeinträchtigungen zur Corona-Risikogruppe gehören, sollten zu ihrem eigenen Schutz gut abwägen, ob sie an Übungsstunden teilnehmen.

Anreise und Abfahrt

  • Anreise erfolgt in Sportkleidung, die Umkleiden und Duschen können unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m genutzt werden.
  • Fahrgemeinschaften sind im Sinne des Infektionsschutzes nicht zulässig.
  • Die Anwesenheitszeiten sind auf ein Minimum zu beschränken, d.h., Anreise kurz vor der Einheit und umgehende Heimfahrt nach dem Ende.

Sportgelände / Sporthalle

  • Nach Möglichkeit sollten Übungseinheiten an der frischen Luft stattfinden.
  • Zugang und Verlassen der Halle / des Sportgeländes mit Abstand von mindesten 1,50 m. Warteschlangen sind zu vermeiden. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist sinnvoll und wird empfohlen.
  • Nach Betreten der Sporthalle oder des Sportgeländes sind die Hände zu waschen.
  • Der Zutritt zu den Toiletten erfolgt einzeln.
  • Nach den Toilettengängen sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Zwischen verschiedenen Einheiten ist eine Leerzeit einzuplanen, um Kontakte zu meiden und die Einhaltung der Abstandsregeln besser einhalten zu können.
  • Die Halle ist regelmäßig zu lüften.

Zuschauer/Eltern/Besucher

  • Zuschauer sind unter den Regelungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gestattet.
  • Auf das Abstandsgebot von mind. 1,50 m ist zu achten.

Vereinsheim / Umkleiden

  • Vereinsheim und Umkleiden werden wieder geöffnet.
  • Vereinsheim
    • Der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes sind einzuhalten.
    • Ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes, um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zulässig.
    • Warteschlangen bei Betreten und Verlassen sind zu vermeiden.
    • Der Raum ist regelmäßig zu lüften.
    • Gäste vermerken ihre Anwesenheit mit Name, Anschrift und Telefonnummer auf Anwesenheitslisten oder Anwesenheitsblättern.
    • Pro Person stehen mind. 3m² zur Verfügung.
  • Umkleiden/Duschen
    • Umkleiden können unter Einhaltung des Mindesabstandes von 1,50 m genutzt werden.

Verletzungen

Sollte bei Verletzungen der Mindestabstand wegen notwendiger Hilfeleistungen nicht möglich sein, hat der Verletzte wie auch der Helfer Mund-Nase-Schutz zu tragen. Grundsätzlich gilt, nicht mehr Helfer als notwendig!

Übungseinheiten

  • Anmeldungen bei den Übungsleitern zu den Einheiten ist zur Steuerung der maximalen Teilnehmerzahl sinnvoll. Übungsgruppen sind ggf. zu verkleinern.
  • Neben den vorgenannten Regeln gelten immer die verbandsspezifischen Regeln zum Wiedereinstieg. Diese sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Risiken in allen Bereichen minimieren

  • Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Mackenzell, 10.07.2020

TSG Mackenzell 1920 e. V.

Der Vorstand